Als im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer für Erträge aus Kapitalanlagen eingeführt wurde, gab es die Möglichkeit, dass Wertpapierbesitzer sich für Verluste aus der Kursentwicklung ihres Aktiendepots einen Verlustvortrag bescheinigen lassen. Betroffen von dieser Regelung waren Wertpapiere, die bis zum Ende 2008 mit Wertverlust verkauft wurden. Viele Kunden, darunter auch der ING-DiBa, hatten dadurch einen Verlustfeststellungsbescheid [...]
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